Die Annette von Droste-Gesellschaft ist als lebendige literarische Gesellschaft darum bemüht, das Interesse an Annette von Droste-Hülshoff, ihrem Werk, ihrem Leben und ihrer Zeit wach zu erhalten und durch neue Initiativen zu beleben. Sie tut dies durch Lesungen, Vorträge und Tagungen, durch Ausstellungen und Workshops, durch Veröffentlichungen, Jahrbücher und Editionen. Neben der wisenschaftlichen Beschäftigung mit der Namenspatronin fördert und initiiert die Gesellschaft kulturelle Veranstaltungen, insbesondere mit Bezug zum Kulturraum Westfalen und zur zeitgenössischen Lyrik. So war die Gesellschaft Initiatorin und bis 1995 Mitveranstalterin des Münsterschen „Lyrikertreffens“, das zuerst 1979 stattfand.
Die folgenden Seiten informieren Sie über alle wichtigen Aspekte der Gesellschaft: Sie finden Informationen zur Tätigkeit der Annette von Droste-Gesellschaft, zu den Mitgliedern des Vorstands und Beirats sowie zu den Aufgaben der Geschäftsstelle und können sich über die wechselvolle Geschichte der Gesellschaft informieren und erfahren, wie Sie Mitglied werden oder durch Zuwendungen die Arbeit der Gesellschaft unterstützen können.
Dank
Die vielfältigen Tätigkeiten der Annette von Droste-Gesellschaft leben von persönlichem Engagement und der finanziellen Unterstützung, die der Gesellschaft zuteil wird. Ein besonderer Dank gilt der Stadt Münster und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für die seit Jahren gewährte finanzielle Förderung.
Tätigkeit
Die Annette von Droste-Gesellschaft verfolgt das Ziel, das Gedächtnis an Annette von Droste-Hülshoff lebendig zu erhalten, insbesondere Kenntnisse über ihr Leben und Werk zu sichern und zu verbreiten sowie die wissenschaftliche Erforschung der kulturellen Kontexte im 19. Jahrhundert wie auch der Wirkungsgeschichte bis in die Gegenwart zu fördern.
Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
- Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen vor allem literarischer und musikalischer Art, durch welche das öffentliche Interesse an der Dichterin und ihrem Lebensumfeld wachgehalten und verstärkt wird.
- Anregung und Koordination wissenschaftlicher Forschungen zu Annette von Droste-Hülshoff, ihrer Epoche und ihrem Werk, besonders auch unter Berücksichtigung von regionalen wie von europäischen Zusammenhängen.
- Förderung von Pflege und Ausbau der im Eigentum der Gesellschaft stehenden Droste-Spezialbibliothek und des Droste-Archivs.
- Anregung und Förderung von literarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und publizistischen Projekten, die der öffentlichen Geltung von Annette von Droste-Hülshoff nützen können.
- Förderung und Veröffentlichung von Publikationen, die dem Satzungszweck der Gesellschaft entsprechen.
- Unterstützung des Erhalts und inneren Ausbaus der Droste-Gedenkstätten, insbesondere des Hauses Rüschhaus.
Als Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft literarischer Gesellschaften“ (ALG) ist die Droste-Gesellschaft überregional vernetzt. Sie strebt den Ausbau dieser Vernetzung ihrer Tätigkeiten mit der Arbeit anderer kultureller Institutionen in Westfalen an.
Satzung der Annette von Droste-Gesellschaft e. V.
(verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 23.04.2010)
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Die Annette von Droste-Gesellschaft e. V. (gegründet 1928) hat ihren Sitz in Münster (Westfalen) und ist ein eingetragener Verein. Er wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Münster geführt unter der Nummer 1570. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck der Gesellschaft
Zweck der Gesellschaft ist es, das Gedächtnis an Annette von Droste-Hülshoff lebendig zu erhalten, insbesondere Kenntnisse über ihr Leben und Werk zu sichern und zu verbreiten sowie die wissenschaftliche Erforschung der kulturellen Kontexte im 19. Jahrhundert wie auch der Wirkungsgeschichte bis in die Gegenwart zu fördern.
Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
- Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen vor allem literarischer und musikalischer Art, durch welche das öffentliche Interesse an der Dichterin und ihrem Lebensumfeld wachgehalten und verstärkt wird.
- Anregung und Koordination wissenschaftlicher Forschungen zu Annette von Droste-Hülshoff, ihrer Epoche und ihrem Werk, besonders auch unter Berücksichtigung von regionalen wie von europäischen Zusammenhängen.
- Förderung von Pflege und Ausbau der im Eigentum der Gesellschaft stehenden Droste-Spezialbibliothek und des Droste-Archivs.
- Anregung und Förderung von literarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und publizistischen Projekten, die der öffentlichen Geltung von Annette von Droste-Hülshoff nützen können.
- Förderung und Veröffentlichung von Publikationen, die dem Satzungszweck der Gesellschaft entsprechen.
- Unterstützung des Erhalts und inneren Ausbaus der Droste-Gedenkstätten, insbesondere des Hauses Rüschhaus.
Die Droste-Gesellschaft strebt die Vernetzung ihrer Tätigkeiten mit der Arbeit anderer kultureller Institutionen in Westfalen an.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Mit den in § 2 festgelegten Zielen verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft können natürliche und juristische Personen sein. Über die Aufnahme oder den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste, den Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Vereins.
Der Austritt eines Mitgliedes kann spätestens bis zum 30. Juni für den Schluss des Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden. Die Mitglieder der Gesellschaft haben einen jährlichen Mitgliedsbeitrag im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu zahlen, dessen Höhe und Zahlungsmodalitäten die Mitgliederversammlung festsetzt.
Den Mitgliedern werden bei den Veröffentlichungen (z. B. Jahrbuch) und Veranstaltungen der Gesellschaft Vergünstigungen gewährt, über deren Umfang der Vorstand entscheidet. Die örtliche Benutzung des Archivs und der Bibliothek der Gesellschaft ist für jedes Mitglied unentgeltlich.
§ 5 Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Beirat.
1. (a) Alljährlich findet möglichst im ersten Halbjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung (Hauptversammlung) statt, zu der jedes Mitglied vom Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes i. S. v. §26 BGB mit einer Frist von drei Wochen schriftlich einzuladen ist. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. In dieser Mitgliederversammlung wird vom Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie über das Arbeitsprogramm der Gesellschaft berichtet. Der Schatzmeister legt dieser Mitgliederversammlung einen Bericht über die Rechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres vor, den zwei Rechnungsprüfer, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind, auf ihre Richtigkeit geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen haben. Außerdem legt der Vorstand der Mitgliederversammlung den Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr vor, der vom Schatzmeister zu unterzeichnen ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.
(b) Die Mitgliederversammlung ist weiter zuständig für die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie des Beirats, für die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung der Gesellschaft, für die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliederversammlung ist auch für die Ernennung der Ehrenmitglieder zuständig.
(c) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(d) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand im Sinne von § 5 Ziff. 1a) einberufen werden. Diese muss erfolgen, wenn mindestens 1/10 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen die Einberufung vom Vorstand verlangen.
2. (a) Der Vorstand i. S. v. § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister. Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Erste Vorsitzende oder der Zweite Vorsitzende, vertreten.
(b) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand i. S. v. § 26 BGB und mindestens drei Beisitzern, die vom Beirat mit vollem Stimmrecht in den Vorstand entsandt werden.
(c) Der erweiterte Vorstand ist für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Gesellschaftsorgan oder dem Geschäftsführer zugewiesen sind. Der Vorstand hat vor allem folgende Aufgaben:
– Vorbereitung der Hauptversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,
– Einberufung der Hauptversammlung,
– Aufstellung eines Haushaltsplans und Arbeitsprogramms für jedes Geschäftsjahr sowie Erstellung eines Jahresberichts für jedes Geschäftsjahr, in dem die Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft aufgeführt sind,
– Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
(d) Die Mitglieder des Vorstandes gemäß § 5, 2. (a) werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Zunächst wird der Erste Vorsitzende gewählt, dann werden die übrigen Mitglieder gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel; sie kann durch Handzeichen getätigt werden, wenn die Mitgliederversammlung dies einstimmig beschließt.
(e) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes im Sinne von § 5, 2. (a) während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
(f) Der Vorstand soll sich eine Geschäftsordnung geben, in der insbesondere die Kassenführung und Ausgabenkontrolle festzulegen sind.
(g) Der Geschäftsführer bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Er kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. In diesem Falle ist mit ihm ein Anstellungsvertrag abzuschließen, der der Genehmigung des erweiterten Vorstandes bedarf.
(h) Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern des Vorstandes schriftlich bekannt zu machen ist.
3. Der Beirat unterstützt den Vorstand in allen Angelegenheiten des Vereins. Er entwirft und koordiniert Initiativen für den gesamten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Gesellschaft, für deren interne Kommunikation sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit. Er besteht aus höchstens fünfzehn von der Mitgliederversammlung zu wählenden Personen, die jeweils unterschiedliche Funktions- und Zuständigkeitsbereiche in den für die Gesellschaft relevanten Bezugsfeldern vertreten. Unter den Beiratsmitgliedern sollen sich Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, der Stadt Münster und der Familie von Droste-Hülshoff befinden. Mindestens drei zu wählende Mitglieder des Beirates sind gleichzeitig Beisitzer des Vorstands. Die Wahl und das Ausscheiden der Mitglieder des Beirates geschieht entsprechend § 5,2 (d).
§ 6 Beschlüsse
Beschlüsse der Organe werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Änderungen der Satzung und Auflösung des Vereins erfordern eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder. Anträge auf Änderungen der Satzung oder Auflösung des Vereins müssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden. Sie sind den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich bekannt zu geben.
§ 7 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 6 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft fällt deren Vermögen mit Ausnahme der im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Droste-Handschriften an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der es unmittelbar und ausschließlich im Sinne des § 2 zu verwenden hat. Die Handschriften der Annette von Droste-Hülshoff und weitere Archivalien gehen an eine geeignete Nachlass aufbewahrende gemeinnützige Institution in der Region. Die Institution wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt unter Aufhebung früherer Bestimmungen mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Hier können Sie die Geschäftsberichte der Annette von Droste-Gesellschaft als PDF-Dokumente einsehen:
Vorstand
Erster Vorsitz: Dr. Ortrun Niethammer
Zweiter Vorsitz: Dr. Jochen Grywatsch
Geschäftsführung: N.N.
Schatzmeisterei: Georg Körte
Ehrenvorsitzender: Rudolf Beisenkötter (†)
Ehrenmitglied: Prof. Dr. Winfried Woesler
Beirat (mit Sitz im erweiterten Vorstand)
Peter Frommhold
Dr. Claudia Lieb
Dr. Rüdiger Nutt-Kofoth
Beirat
Prof. Dr. Cornelia Blasberg
Dr. Katharina Grabbe
Dr. Hans-Werner Gross
Prof. Dr. Peter Heßelmann
Prof. Dr. Stefan Höppner
Dr. Irene Husser
Julia Naessl-Doms
Eva Pieper-Rapp Frick
Dr. Mechthild Freifrau Raitz von Frentz
Vertretung der Droste-Stiftung
Vertretung des LWL
Vertretung der Stadt Münster
Vorstand und Beirat der Annette von Droste-Gesellschaft werden satzungsgemäß im Abstand von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die aktuelle Besetzung der Gremien wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung am 05.04.2025 beschlossen.
Geschichte
Die Annette von Droste-Gesellschaft kann in den nunmehr über 80 Jahren ihres Bestehens auf eine vielfältige Geschichte zurückblicken. Eine detaillierte Aufarbeitung der Historie liefert die 2003 anlässlich des 75jährigen Bestehens der Gesellschaft erschienene Veröffentlichung Eine literarische Gesellschaft im 20. Jahrhundert. 75 Jahre Annette von Droste-Gesellschaft (1928-2003) von Jochen Grywatsch und Ortrun Niethammer. Im Rahmen dieses Bandes wird zurückgeblickt auf die bis dato teilweise unaufgearbeitete Geschichte dieser Institution, die fester Bestandteil der Kulturlandschaft Westfalens ist. Dabei werden nicht nur von der Gesellschaft initiierte und geförderte Projekte gewürdigt, sondern auch die bis dahin wenig betrachtete Funktionalisierung der Droste-Gesellschaft im NS-Staat intensiv beleuchtet. Eine Auswahl wichtiger Eckdaten findet sich in der folgenden Aufstellung.
Chronik der Annette von Droste-Gesellschaft
- 22. Januar 1928: Versammlung von Droste-Interessierten im Hause von Maximilian Kraß mit folgenden Beschlüssen: 1. Gründung eines Museums, 2. Gründung einer Droste-Gesellschaft zum 80. Todestag der Autorin, 3. Anbringung einer Gedenktafel am ehemaligen Stadthaus der Familie am Krummen Timpen
- 10. Juni 1928: „Gedächtnisfeier zum 80. Todestage der Dichterin Annette von Droste-Hülshoff“ im Rathausfestsaal in Münster; zuvor Sitzung des „vorläufigen Ausschusses zur Gründung einer Droste-Gesellschaft“
- 3. Oktober 1928: Erste Mitgliederversammlung (1. Vorsitzender: Julius Schwering, Schatzmeister: Maximilian Kraß, Schriftführer: Karl Schulte Kemminghausen)
- 3. November 1929: Erste ordentliche Hauptversammlung in Münster
- 6. Januar 1932: Eröffnung eines Droste-Museums in den Räumen der ehemaligen Johanniterkommende in Münster („Drei-Frauen-Museum“)
- 1936: Die Stadt Münster wird Mieterin des Rüschhauses und beauftragt die Droste-Gesellschaft mit der musealen Gestaltung des Anwesens
- 19. September 1937: Jahreshauptversammlung in Haus Rüschhaus mit Vorstellung von Plänen „zur Umwandlung und zum weiteren Ausbau der Gesellschaft“ im Sinne der nationalsozialistischen Kulturpolitik
- 1938: Amtsniederlegung von Julius Schwering und Maximilian Kraß, Einsetzung von Lulu von Strauß und Torney als 1. Vorsitzende, Gleichschaltung der Droste-Gesellschaft, Gründung einer neuen Droste-Gesellschaft unter dem Protektorat des Gauleiters des Gaus Westfalen-Nord mit enger Verbindung zur NS-Frauenschaft
- 9. Januar 1944: Droste-Gedenktag des Gaues in Kooperation mit der Droste-Gesellschaft, Vortrag von Karl Schulte Kemminghausen: Das Heldentum in Werk der Droste
- Herbst 1945: Überlegungen zur Neubegründung der Droste-Gesellschaft
- 2. April 1946: Genehmigung einer neuen Droste-Gesellschaft durch die britische Militärregierung
- 9. Juli 1946: Erste Mitgliederversammlung der neubegründeten Gesellschaft in Münster
- 1. Juli 1948: Vertrag zur Übernahme von Haus Rüschhaus durch die Droste-Gesellschaft
- 18. Oktober 1949: Feierstunde anlässlich der Übernahme des Hauses Rüschhaus
- 1. April 1954: Die Familie von Droste-Hülshoff übernimmt wieder die Betreuung von Haus Rüschhaus, Wunsch der Droste-Gesellschaft, in der Stadt Münster ein Archiv und ein Museum zur Droste einzurichten, neue Ausrichtung auf eine überregionale Verbreitung des Werkes der Droste-Gesellschaft
- 1968: Gründung der Droste-Forschungsstelle der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Mai 1978: Veranstaltungen zum 50jährigen Bestehen der Droste-Gesellschaft und 130. Todestag der Droste
- 17. bis 28. Mai 1979: I. Lyrikertreffen in Münster, initiiert und mitveranstaltet von der Droste-Gesellschaft
- 1982: Umzug der Droste-Forschungsstelle zum Alten Steinweg 34, räumliche und institutionelle Trennung von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- 10. bis 12. März 1989: Rüschhaus-Tage der Westfälischen Literatur (Lesungen, Vorträge, Ausstellung; Konzeption: Dr. Walter Gödden)
- 8. bis 11. März 1990: Internationales Wissenschaftliches Symposium veranstaltet von der Droste-Gesellschaft zum Thema Annette von Droste-Hülshoff. Zur ambivalenten Lebenssituation einer Frau und Dichterin des 19. Jahrhunderts (Konzeption: Ortrun Niethammer, Claudia Belemann)
- 19. Juli 1991: Stiftung des Gallitzin-Preises für junge Wissenschaftler im Bereich der Literaturwissenschaften und der Kunstgeschichte innerhalb des Kulturraumes Westfalen durch ein Mitglied der Droste-Gesellschaft
- 1. März 1993: Offizielle Eröffnung des linken Nebengebäudes des Hauses Rüschhaus als Geschäfts- und Dokumentationsstelle der Droste-Gesellschaft
- 16. Januar 1994: Vorstellung der Historisch-kritischen Droste-Briefausgabe durch Winfried Woesler, Walter Gödden und Jochen Grywatsch
- 1997: Zahlreiche Veranstaltungen anlässlich des 200. Geburtstages Drostes
- 24. Mai 1998: Gedächtnisgottesdienst zum 150. Todestag Drostes in der Meersburger Stadtpfarrkirche; Überführung der Sterbebettlade der Annette von Droste-Hülshoff nach Haus Rüschhaus
- 6. Juli 2001: Festakt zum Abschluss der Historisch-kritischen Droste-Ausgabe im Erbdrostenhof
- 13./14. Juli 2001: Transformationen. Tagung zum Abschluss der Historisch-kritischen Droste-Ausgabe im Westfälischen Landesmuseum Münster (Konzeption: Ortrun Niethammer in Zusammenarbeit mit der Literaturkommission für Westfalen)
- 12. Januar 2003: Matinee zum 75jährigen Bestehen der Droste-Gesellschaft im Rathaus der Stadt Münster
- 4. Dezember 2003 bis 17. Januar 2004: Eine literarische Gesellschaft im 20. Jahrhundert. 75 Jahre Annette von Droste-Gesellschaft (1928-2003). Ausstellung in der Universitäts- und Landesbibliothek Münster; weitere Ausstellungsstationen: Neues Schloss Meersburg; Museum Bökerhof, Bökendorf; Universitätsbibliothek Osnabrück (Katalog: Jochen Grywatsch, Ortrun Niethammer)
- 17. bis 20. Mai 2007: Raum. Ort. Topographien der Annette von Droste-Hülshoff. Tagung der LWL-Literaturkommission für Westfalen und der Annette von Droste-Gesellschaft im Neuen Schloss Meersburg
- 25. April 2009: Mitgliederversammlung auf Burg Hülshoff, Havixbeck: Verabschiedung einer neuen Satzung; Wahl eines neuen Vorstands und Beirats (1. Vorsitzender: Thomas Sternberg, 2. Vorsitzende: Cornelia Blasberg, Geschäftsführer: Jochen Grywatsch, Schatzmeister: Hans-Gerd Hense)
Quelle:
Eine literarische Gesellschaft im 20. Jahrhundert. 75 Jahre Annette von Droste-Gesellschaft (1928-2003). Hg. von Jochen Grywatsch und Ortrun Niethammer. Bielefeld 2003. S. 455ff.
Mitgliedschaft
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Droste-Gesellschaft als regionalen Kulturveranstalter bei der Organisation und Durchführung ihrer Projekte und Veranstaltungen und tragen dazu bei, das Andenken an Annette von Droste-Hülshoff zu wahren und die entsprechende Forschung zu fördern. Mitglieder erhalten das Droste-Jahrbuch als Jahresgabe sowie Ermäßigungen bei Veranstaltungen und weiteren Publikationen der Gesellschaft. Die Geschäftsstelle der Gesellschaft in Haus Rüschhaus sowie die bei der LWL-Literaturkommission für Westfalen untergebrachte Droste-Forschungsstelle mit ihrer Spezialbibliothek stehen Ihnen zur Nutzung zur Verfügung.
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in der Droste-Gesellschaft ist eher gering. Doch gerade auf diese Beiträge ist die Gesellschaft angewiesen, denn allein durch öffentliche Zuwendungen kann sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden.
Jährliche Mitgliedsbeiträge:
| Einzelpersonen | 40,00 EUR |
| Ermäßigt (SchülerInnen, Studierende) | 20,00 EUR |
| Eheleute | 60,00 EUR |
| Korporative | 75,00 EUR |
Den Antrag auf Mitgliedschaft senden Sie bitte an:
Annette von Droste-Gesellschaft
Am Rüschhaus 81
48161 Münster
Spenden
Die Vielfalt der Tätigkeiten der Annette von Droste-Gesellschaft wäre ohne finanzielle Zuwendungen nicht möglich. Wenn auch Sie die Arbeit der Annette von Droste-Gesellschaft unterstützen möchten, sind wir dankbar für Ihre Spende an.
Sollte uns Ihre Anschrift nicht vorliegen, lassen Sie uns diese bitte zukommen. Gern senden wir Ihnen dann eine Bescheinigung über Ihre Zuwendung zu. Ihre Spende ist abzugsfähig gem. § 10b des deutschen Einkommenssteuergesetzes und als „wissenschaftlichen und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend“ anerkannt.
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE38 4005 0150 0000 0949 20
BIC: WELADED1MST






