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Maggy
GastIch habe aktuell ein kleines Problem mit meiner Wohnung und hoffe, dass hier jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen kann. Es geht um das Thema Reparaturen in einer Mietwohnung und wer wofür aufkommen muss.
Vor Kurzem hat der Wasserhahn in meiner Küche angefangen zu tropfen. Ich habe das meinem Vermieter gemeldet, aber seine Antwort war recht knapp: „Kleinreparatur, bitte selbst übernehmen.“ Nun frage ich mich, ob das wirklich so einfach ist.
Im Mietvertrag steht etwas von Kleinreparaturen bis 100 Euro – aber auch, dass es auf den „häufig genutzten Mietbereich“ ankommt. Heißt das, ich muss wirklich jedes Mal zahlen, wenn etwas im Bad oder in der Küche kaputtgeht, selbst wenn es nicht meine Schuld ist? Und was ist mit der Dunstabzugshaube, die kürzlich ausgefallen ist?
Mein Nachbar meint, nur Teile, die man regelmäßig anfassen oder bedienen muss, fallen unter diese Klausel. Das würde Wasserhähne oder Lichtschalter betreffen, aber nicht die Elektrik dahinter oder die Heizung. Auch habe ich irgendwo gelesen, dass der Gesamtbetrag für solche Kleinreparaturen pro Jahr eine gewisse Obergrenze nicht überschreiten darf.
Ich finde es ehrlich gesagt schwierig einzuschätzen, was nun wirklich zu den Pflichten des Mieters gehört und wo der Vermieter verantwortlich ist. Außerdem habe ich keine Lust, in einem Jahr 300 Euro aus eigener Tasche zu zahlen, nur weil nach und nach alles in der Wohnung den Geist aufgibt.
Gerade bei älteren Wohnungen kommt es ja öfter zu kleinen Defekten. Wenn ich jedes Mal zahlen muss, wird das auf Dauer teuer. Deshalb frage ich mich ernsthaft, wie viel Eigenverantwortung als Mieter überhaupt noch zumutbar ist.
Welche Reparaturen muss der Mieter zahlen? Gibt es klare Grenzen oder hängt das alles vom Vertrag ab?
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