Willkommen › Foren › Mitglieder-Forum der Droste-Gesellschaft › Kundenpräsente steuerlich pauschal behandeln – wie macht ihr das?
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Balu
GastHey Leute! Mich interessiert, wie ihr mit der steuerlichen Behandlung von Kundengeschenken nach § 37b EStG umgeht. Welche Strategien oder Abläufe nutzt ihr, um dabei rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben? Danke für jeden Tipp!
Theresa
GastAlso die Regelung nach § 37b EStG ist für viele Unternehmen ein sinnvolles Mittel, um Geschäftspartnern Geschenke zu machen und diese steuerlich korrekt zu behandeln. Sie erlaubt eine Pauschalversteuerung von 30 % auf Sachzuwendungen, wodurch der Empfänger von steuerlichen Pflichten befreit wird. Das ist nicht nur rechtssicher, sondern sorgt auch für ein gutes Verhältnis zum Kunden – ohne unangenehme Folgen für beide Seiten.
Für das Jahr 2025 ist besonders die Erhöhung der Freigrenze auf 50 Euro interessant, denn sie bietet mehr Flexibilität bei der Auswahl von Werbegeschenken oder Einladungen. Wichtig bleibt aber: Es muss sich klar um betrieblich veranlasste Zuwendungen handeln. Persönliche Anlässe wie Geburtstage oder private Geschenke sind davon ausgenommen und fallen unter andere steuerliche Regelungen.
Die Pauschalsteuer darf als Betriebsausgabe verbucht werden, was wiederum einen finanziellen Vorteil für das Unternehmen bedeutet. Nicht pauschalierungsfähig sind jedoch Geldgeschenke, Rabatte oder Streuartikel unter 10 Euro. Auch Bewirtungskosten fallen in eine andere steuerliche Kategorie und müssen getrennt behandelt werden.
In der Praxis sollte jedes Geschenk dokumentiert werden – mit Angaben zum Empfänger, zum Anlass und zum Wert. Diese Unterlagen sind notwendig, falls das Finanzamt eine Prüfung vornimmt. Gerade bei größeren Veranstaltungen oder Incentive-Reisen ist eine saubere Trennung von geschäftlichem und unterhaltendem Charakter entscheidend.
Wer regelmäßig Präsente vergibt, sollte zudem klare interne Prozesse schaffen: etwa mit Vorlagen für Geschenklisten oder Freigaberoutinen. So wird verhindert, dass steuerliche Fehler entstehen.
Richtig angewendet, hilft § 37b EStG, Kundenbeziehungen zu stärken und gleichzeitig steuerliche Risiken zu vermeiden. Es ist ein praxisnahes Instrument, das Unternehmen viele Vorteile bietet – solange die Voraussetzungen konsequent eingehalten werden.
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