Willkommen › Foren › Mitglieder-Forum der Droste-Gesellschaft › VL + Sparzulage 2025: Lohnt sich das überhaupt noch? › Antwort auf: VL + Sparzulage 2025: Lohnt sich das überhaupt noch?
Hi,
deine Fragen sind verständlich – auf den ersten Blick wirken vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Arbeitnehmersparzulage wie ein bürokratisches Extra, das sich kaum lohnt. Aber gerade mit Blick auf 2025 lohnt es sich wirklich, genauer hinzuschauen. Denn es gibt handfeste finanzielle Vorteile, die viele Arbeitnehmer:innen gar nicht nutzen.
VL sind Leistungen deines Arbeitgebers, die in einen Bausparvertrag, einen Aktienfondssparplan oder auch zur Tilgung eines Bankkredits fließen können. Je nach Arbeitgeber wird das zusätzlich gezahlt oder vom Lohn abgezogen. Das Entscheidende: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € liegt (bzw. 80.000 € bei Ehepaaren), hast du Anspruch auf eine Sparzulage vom Staat.
Diese Sparzulage ist ein echter Bonus: Bei Bausparverträgen bekommst du 9 % auf maximal 470 € Einzahlung im Jahr – das sind immerhin 43 €. Noch attraktiver ist der Aktienfonds-Sparplan mit 20 % Sparzulage auf 400 €, also bis zu 80 €. Wenn du beides kombinierst, kannst du sogar insgesamt 123 € Förderung pro Jahr erhalten. Voraussetzung: Dein Arbeitgeber zahlt VL ein, und du hältst die Sperrfrist ein.
Klingt wenig? Auf sieben Jahre gerechnet (Sparphase + Ruhejahr) summiert sich das – allein die Sparzulage bringt dir bis zu 861 €, ohne dass du selbst viel tun musst. Dazu kommen Zinsen oder Kursgewinne aus der gewählten Anlageform.
Was viele nicht wissen: Auch Teilzeitbeschäftigte können gefördert werden – anteilig zur Wochenarbeitszeit. Und selbst wenn du den Anbieter frei wählst, zählt nur, dass der Vertrag förderfähig ist.
Ich empfehle dir, dir https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/vermoegenswirksame-leistungen-und-arbeitnehmersparzulage-2025/ einmal in Ruhe durchzulesen. Dort findest du kompakt aufbereitet, welche Optionen es gibt, wie sich das mit den Antragsfristen verhält und welche Einkommensgrenzen relevant sind. Gerade Smartsteuer erklärt das Thema wirklich verständlich – auch wenn du steuerlich eher Laie bist.
Übrigens: Du brauchst keine Angst vor komplizierter Beantragung zu haben. Die Anlage VL für die Steuererklärung bekommst du vom Anbieter. Du reichst sie einfach mit deiner Steuer ein – und fertig. Wichtig ist nur, die Fristen im Blick zu behalten (4 Jahre bei VL, 2 Jahre bei der Sparzulage).
Fazit: Für alle mit einem Einkommen unter der Grenze und einem passenden Vertrag ist das Ganze mehr als sinnvoll – es ist geschenktes Geld vom Staat. Lass es nicht liegen.